AUSBILDUNG  ZUM  FAHRLEHRER 

Voraussetzungen für den Beruf Fahrlehrer:

Um als Fahrlehrer der Klasse B / BE tätig werden zu dürfen, musst du die im Folgenden genannten gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 Fahrlehrergesetz erfüllen: 


Mindestalter

21 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 20 Jahren möglich)

Körperliche und
geistige Eignung


Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest
auf dem Eignungsniveau für die Fahrerlaubnisklasse CE

Persönliche
Zuverlässigkeit


Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister)
und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Berufsausbildung

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung *

Sprachkenntnisse

ausreichend Deutsch in Wort und Schrift

Führerschein

Führerschein Klasse B seit 3 Jahren, Klasse BE bis zur Fahrlehrerprüfung


Ausbildung

1 Monat Berufsorientierung und 7 Monate Lehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte.

Danach 4 Monate Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule.

Fertiger Klasse B / BE Fahrlehrer nach bestandenen Prüfungen (Fahrpraxis, Fachkunde, Lehrprobe).

* Eine gleichwertige Vorbildung ist z.B. Abitur, Fachhochschulreife, Fachschulreife, abgeschlossene zweijährige Handelsschule, die Unteroffiziersprüfung sowie die Befähigung für die Laufbahn des mittleren öffentlichen Dienstes. Außerdem kann im Ausnahmeverfahren jede irgendwie gestaltete Ausbildung für einen Beruf -  auch ohne Abschlussprüfung -  in Verbindung mit einer mehrjährigen Bewährung im Beruf anerkannt werden. Für die Ausnahmegenehmigung kann außerdem ein anerkannter Eignungstest eine entscheidende Grundlage darstellen. Die Ablegung eines solchen Eignungstests ist eine obligatorische Voraussetzung für den Besuch des BE-Kurses.

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